Morgen zusammen,
erstmal danke für eurer Feedback. Im Urteil steht viel zur „Gesamtwürdigung“, aber mein Einlieferungsversuch bei DHL wird als „Schutzbehauptung“ bezeichnet, weil kein Beleg vorliegt.
Ich hatte damals nur Fotos vom Paket. Die wurden als „nicht beweiskräftig“ gewertet.
Mein Anwalt meint, das Gericht habe meine Aussage nicht ausreichend gewürdigt.
Grüße