Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

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Teebeutel
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Registriert: 19 Feb 2026 09:38

Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Beitrag von Teebeutel »

Morgen zusammen,

ich wurde vor zwei Wochen vom Amtsgericht wegen Betrugs (§ 263 StGB) zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Es ging um zwei angeblich nicht versendete Handys über Kleinanzeigen. Ich habe ausgesagt, dass ich die Geräte verschickt habe (DHL-Einlieferungsbeleg war weg), die Käufer sagen, es kam nichts an.
Am Ende war es im Grunde Aussage gegen Aussage plus „Indizien“, weil ich wohl schon mal eine verspätete Lieferung hatte. Das Gericht meinte, meine Erklärung sei „nicht lebensnah“.
Mein Anwalt aus der ersten Instanz rät jetzt zur Revision im Strafrecht. Er sagt, da gäbe es „Rechtsfehler in der Beweiswürdigung“. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht genau, was das heißt.
Meine Fragen jetzt: hat jemand Erfahrung mit Revision? Wie hoch sind die Chancen realistisch? Mit welchen Kosten muss man rechnen? Macht das nur Sinn mit einem spezialisierten Revisionsanwalt?
Bin ziemlich unsicher. Nochmal durch alles durchzugehen kostet am Ende nur Nerven und Geld.

Vielen Dank vorab für euer Feedback.

Redefabrik
Beiträge: 2
Registriert: 16 Dez 2024 11:50

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Beitrag von Redefabrik »

Hi,

wichtig: Eine Revision ist keine neue Tatsacheninstanz. Es wird nicht nochmal geprüft, ob du die Handys verschickt hast, sondern nur, ob das Urteil Rechtsfehler enthält.

Typische Ansatzpunkte dabei sind: fehlerhafte Beweiswürdigung, Verletzung der Aufklärungspflicht oder Verfahrensfehler. Wenn dein Anwalt sagt, die Beweiswürdigung sei lückenhaft oder widersprüchlich, kann das ein Revisionsgrund sein. Aber: Die Hürden sind hoch.

War es Amtsgericht oder Landgericht? Und wurde die Revision schon eingelegt oder nur angekündigt?

Teebeutel
Beiträge: 2
Registriert: 19 Feb 2026 09:38

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Beitrag von Teebeutel »

Amtsgericht. Revision wurde vorsorglich eingelegt, Begründung steht noch aus.

Was heißt „Die Hürden sind hoch“ konkret? 10%? 30%?

Albatross
Beiträge: 4
Registriert: 11 Jan 2022 11:19

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Beitrag von Albatross »

Servus,

konkrete Prozentzahlen sind unseriös. Punkt. Die Erfolgsquote bei Revisionen im Strafrecht liegt bundesweit im unteren zweistelligen Bereich. Teilweise wird nur teilweise aufgehoben. ;) Hier findest du bestimmt mehr Infos: www.bundesgerichtshof.de

Entscheidend dabei ist:
1. Ist das Urteil in sich widersprüchlich? 2. Hat das Gericht entlastende Umstände ausreichend gewürdigt? 3. wurden Beweisanträge korrekt behandelt? Bei "Aussage gegen Aussage" Fällen muss das Gericht besonders sorgfältig begründen, warum es einer Seite glaubt. Wenn das im Urteil nicht sauber passiert ist, kann das angreifbar sein.

Aber wichtig: Revision ist Spezialmaterie. Nicht jeder Strafverteidiger macht das regelmäßig.

Guardiola
Beiträge: 8
Registriert: 26 Okt 2021 14:43

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Beitrag von Guardiola »

Ich arbeite ca. 18 von 20 Tagen im Monat im Homeoffice. Für mich war wichtig: Synchronmechanik, Sitztiefenverstellung und wirklich einstellbare Armlehnen (nicht nur hoch/runter). Ein vernünftiger ergonomischer Bürostuhl ist (für mich) notwendig und dein Rücken dankt es dir. Was auch wichtig ist: passt der Stuhl zu deiner Körpergröße? Viele vergessen das. Wie groß bist du?

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