Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

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Teebeutel
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Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Beitrag von Teebeutel »

Morgen zusammen,

ich wurde vor zwei Wochen vom Amtsgericht wegen Betrugs (§ 263 StGB) zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Es ging um zwei angeblich nicht versendete Handys über Kleinanzeigen. Ich habe ausgesagt, dass ich die Geräte verschickt habe (DHL-Einlieferungsbeleg war weg), die Käufer sagen, es kam nichts an.
Am Ende war es im Grunde Aussage gegen Aussage plus „Indizien“, weil ich wohl schon mal eine verspätete Lieferung hatte. Das Gericht meinte, meine Erklärung sei „nicht lebensnah“.
Mein Anwalt aus der ersten Instanz rät jetzt zur Revision im Strafrecht. Er sagt, da gäbe es „Rechtsfehler in der Beweiswürdigung“. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht genau, was das heißt.
Meine Fragen jetzt: hat jemand Erfahrung mit Revision? Wie hoch sind die Chancen realistisch? Mit welchen Kosten muss man rechnen? Macht das nur Sinn mit einem spezialisierten Revisionsanwalt?
Bin ziemlich unsicher. Nochmal durch alles durchzugehen kostet am Ende nur Nerven und Geld.

Vielen Dank vorab für euer Feedback.

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